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Tippgeber/Immobilien

Namhaftmachung von Personen,

die an der Vermittlung von Immobilien interessiert sind (Ankauf, Verkauf, Anmietung, Vermietung), an einen befugten Immobilienvermittler (Immobilienmakler, Bauträger), unter Ausschluss jeder einem zur Immobilienvermittlung berechtigten Gewerbe vorbehaltenden Tätigkeit, insbesondere eine über allgemeine Daten des Kunden hinausgehende Informationsaufnahme beim Kunden und insbesondere die Einholung der Unterschrift des Kunden auf dem Vermittlungsvertrag, ohne ständig vom selben Auftraggeber betraut zu sein (Tippgeber).